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  • Beistelltisch N, Platte: Asteiche, Gestell RAL Reinweß lackiert, ca. B 36,5, H 63, T 38 cm
  • 5 Jahre Garantie

    Weil uns Sicherheit und Vertrauen wichtig sind

    Musterring steht für kompromisslose Qualität. Das gilt für die ausgewählten Materialien genauso wie für die Verarbeitung und die cleveren Funktionen. Wir möchten, dass unsere Möbel dein Leben für eine lange Zeit zuverlässig begleiten. Deshalb belassen wir es nicht dabei, Qualität zu versprechen – wir garantieren sie sogar. Unsere Markenprodukte werden nach unseren Design- und Qualitätsvorgaben bei ausgewählten, hoch qualifizierten Produktionsbetrieben in Lizenz gefertigt. Wir gewähren auf unsere Modelle eine 5-Jahres-Garantie, die im Musterring Möbel-Gütepass genau erläutert wird.

    Qualität mit Auszeichnung

    Qualität mit Auszeichnung

    Sowie im Jahr 2023 hat unsere Marke in der „Deutschland Test“-Studie von Focus Money und ServiceValue auch im Jahr 2024 den ersten Platz bei der Produktqualität in der Kategorie „Möbel“ erreicht! Eine tolle Anerkennung, die für uns zugleich Ansporn ist, auch weiterhin intensiv an der Qualität unserer Produkte zu arbeiten.

     

    "Wir haben den Anspruch, in unserem Segment qualitätsführend zu sein und freuen uns wirklich sehr über diese Auszeichnung."


    Alexander Höner, Geschäftsführender Gesellschafter

    5-Jahres-Garantie auf deine Musterring Möbel

    Als Erstkäufer unserer Markenprodukte erhältst du bei lizenzierten Musterring Handelspartnern eine 5-Jahres-Garantie. Sie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, die Funktionssicherheit und die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle – entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 der DGM (Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.).

    Die Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Ganz wichtig: Sie gilt nur für Neuware, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechtes bei Abschluss des Kaufvertrages.

    Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen.

    Für Handelsware wie z. B. Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör oder Elektromotoren gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie des jeweiligen Herstellers. Bezugsmaterialien sind von der Garantie grundsätzlich ausgenommen, in wenigen Fällen gelten „besondere Garantiebestimmungen“ des jeweiligen Herstellers. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz werden von dieser Garantie nicht berührt.

    Wer ist im Garantiefall zuständig?

    Wer ist im Garantiefall zuständig?

    Der Garantiefall ist eingetreten, du benötigst Hilfe? Dann ist das Einrichtungshaus, in dem du deine Musterring Möbel gekauft hast, dein direkter Ansprechpartner. Hier hat man dir die Produktinformationen, den Möbel-Gütepass und deinen Kaufvertrag überreicht, hier verfügt man auch über alle vertragsrelevanten Daten und Details.