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Lass dich bei einem unserer Händler in deiner Nähe beraten

Du hast dein Lieblingsmöbelstück online entdeckt, jetzt ist es Zeit für ein Kennenlernen im echten Leben. Einer unserer 1.000 Händler weltweit macht es möglich.

Online inspiriert, vor Ort erlebt

Dein Weg zu deinem neuen Musterring Möbel

Lieblingsmöbel entdecken

Lass dich auf unserer Webseite von der großen Kollektion inspirieren – ob Sofa, Wohnwand oder Esstisch. Entdecke verschiedene Größen, Materialien, Farben und Komfortausstattungen.

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Nutze die Händlersuche, um einen lizenzierten Musterring Händler in deiner Nähe zu finden. Nicht jeder Händler führt jedes Möbelstück – frag am besten vorab nach, ob dein Lieblingsmodell ausgestellt oder bestellbar ist.

Vor Ort planen

Beim Händler kannst du dein Wunschmöbel probesitzen, Stoffe und Materialien fühlen und gemeinsam mit einem qualifizierten Einrichtungsberater die Maße, Bezüge und Ausstattungen perfekt auf deine Bedürfnisse abstimmen. So wird aus der Idee ein individuell geplantes Möbelstück.

Beim Händler bestellen

Ist alles nach deinen Vorstellungen geplant, gibt der Händler die Bestellung für dich auf. Dein Möbel wird extra für dich gefertigt – nachhaltig, ressourcenschonend und ganz nach deinen Wünschen. Jetzt heißt es nur noch: Vorfreude genießen.

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir gewähren unseren Kunden auf freiwilliger Basis eine 5-Jahres-Garantie, die im Musterring Garantiezertifikat verbrieft wird.

Die Gewährleistung ist eine im Kaufrecht verankerte gesetzliche Leistung, die jeder Hersteller für einen Zeitraum von 24 Monaten aufrechterhalten muss. Sie bezieht sich auf das komplette Produkt ohne Ausnahmen.

Eine Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, sodass dieser Ausnahmen verhängen darf.

Als Erstkäufer unserer Markenprodukte erhälst du bei lizenzierten Musterring Handelspartnern fünf Jahre Garantie. Musterring garantiert, dass die Ware nach den Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Garantie gilt nur für Neuware und Endverbraucher im Sinne § 13 BGB, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechtes bei Abschluss des Kaufvertrages.

Die Garantieerklärung beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren und schränkt die Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer nicht ein. Die Käufer haben unabhängig von dieser Garantie die Rechte aus § 437 BGB, sofern die Ware bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei war.

Für Handelsware wie z.B. Elektrobauteile, Einbauspülen, Mischbatterien usw. gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie des jeweiligen Herstellers.

Garantie-Bedingungen: Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d.h. die Garantie endet fünf Jahre nach Lieferdatum. Sachgerechte Lagerung, Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sowie die Beachtung der Produktinformationen sind zwingende Garantiebedingungen.

Die Garantie beinhaltet keine fünf Jahre Neuzustand und keine Nachkaufgarantie, da Nachbestellungen oder Veränderungen branchenüblich immer nur bis zum Modell- oder Ausführungsauslauf zu garantieren sind.

Ausnahmen, die nicht unter die Garantie fallen, sind:

- Ausstellungsprodukte

- elektronische Bauteile

- Polstermöbelbezüge

- Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Leuchtmittel, Gasdruckfedern …)

Für vorgenannte Produkte und Materialien gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Bei Ausstellungsprodukten empfehlen wir, Gebrauchsspuren oder Fehlfunktionen vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau entstehen, sind von der Garantieleistung ausgenommen!

Außerdem fallen nicht unter die Garantie:

- normale Verschleißerscheinungen, die durch natürliche Abnutzung entstehen

- unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen

- unübliche (z.B. gewerbliche) Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs

- sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln

- Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände

- Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur

- mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden

- Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen oder Witterung

- Verschmutzungen (z.B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel)

- Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)

- alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel

- ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche

- Schäden durch stehende Feuchtigkeit, nicht entferntes Kondensat

- warentypische Produkteigenschaften, die keine Mängel darstellen

- Wartungsaufgaben oder Veränderungen am Vertragsgegenstand

Durch Fremdprodukte verursachte Schäden sind von der Garantieleistung ausgenommen, z.B. Schäden durch Dampfreiniger, Wärmflaschen, falsche Imprägnier- und Pflegemittel, Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Freizeitkleidung oder angeklebte zucker-, säure-, weichmacher-, bleich- oder lösemittelhaltige Substanzen.

Bitte richte dein die Kaufsache betreffendes Anliegen zunächst immer direkt an deinen zuständigen rechtlichen Vertragspartner – also an das Einrichtungshaus vor Ort, denn nur dieses verfügt über alle vertragsrelevanten Daten und Details.

Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind grundsätzlich dem Handelspartner gegen Vorlage des Kaufvertrages schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Eine präzise Problembeschreibung mit Gesamt- und Detailfotos (aufgenommen möglichst aus einer Distanz von 2 - 3 m bzw. 0,7 m) ist zur Beurteilung hilfreich. Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang. Die Behebung berechtigter Mängel erfolgt in der Regel über den Handelspartner.

Beim Kauf eines Musterring Möbels erhältst du als Bestandteil des Kaufvertrags das Musterring Garantiezertifikat. Bitte bewahre dieses Dokument sorgfältig auf. Es legt bis ins kleinste Detail fest, unter welchen Voraussetzungen unsere 5-Jahres-Garantie zum Tragen kommt, an wen du dich im Garantiefall wenden kannst und was dabei zu tun ist. Qualitäten und Verantwortlichkeiten sind somit klar definiert.

Deine Frage wurde nicht beantwortet? Dann gehe jetzt zu unserem FAQ-Bereich oder kontaktiere uns direkt.

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